Neue Verfahren für ausländische Studenten, die ein Studium in Italien im akademischen Jahr 2024/2025 beginnen möchten
Auch in diesem Jahr erklärt das Rundschreiben des MIUR präzise alle Schritte, die angehende ausländische Studenten befolgen müssen, um ihr Studium in Italien zu beginnen.
Wie jedes Jahr ist es wichtig, alle Regeln genau zu verstehen, darunter auch, wie ein ausländischer Student seine Lebenshaltungskosten in Italien für den gesamten Zeitraum nachweisen kann, in dem er an der gewählten Schule eingeschrieben ist.
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Der Text des Rundschreibens des MIUR auf Seite 15 lautet: 2. Anforderungen für die Erteilung eines Visums Um ein Visum aus STUDIENGRÜNDEN für die Universitätseinschreibung (Typ D “national”) und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss der internationale Student nachweisen, dass er folgende Anforderungen erfüllt: a) Wirtschaftliche Mittel zur Deckung der vorgesehenen Aufenthaltsdauer. Diese Mittel werden auf einen Betrag von 467,65 Euro pro Monat für jeden Monat der Dauer des akademischen Jahres festgelegt, was einem jährlichen Betrag von 6.079,45 Euro entspricht. Die Verfügbarkeit dieser Lebensunterhaltsmittel in Italien muss durch persönliche wirtschaftliche Garantien oder die der Eltern oder von Einrichtungen oder italienischen oder ausländischen Bürgern, die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten, oder durch Institutionen und Einrichtungen italienischen anerkannten Kredit, einschließlich Universitäten, lokale Regierungen, von ausländischen Institutionen und Einrichtungen, die von der italienischen diplomatischen Vertretung als zuverlässig betrachtet werden.
Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, diese Lebensunterhaltsmittel auf verschiedene Arten nachzuweisen. Der erste Weg ist sicherlich, dies über ein persönliches oder elterliches Bankkonto des ausländischen Studenten nachzuweisen, aber es ist auch möglich, dies über wirtschaftliche Garantien einer italienischen Kreditinstitut zu tun. Auch in diesem Jahr sind wir bereit, die Bankbürgschaft für das Studienvisum auszustellen.
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Welche Art von Visum benötigen die Studenten?
Das MIUR-Rundschreiben erklärt uns jedes Jahr, welche Arten von Visa die Studenten benötigen: Studienvisum “D” für Bewerber für Hochschulausbildungskurse in Italien Wenn Sie ein Bewerber für Hochschulausbildungskurse in Italien sind und die Voranmeldung über das UNIVERSITALY-Portal abgeschlossen haben, sind Sie hier richtig. Auch wenn Ihre Voranmeldung von der aufnehmenden Hochschule wegen noch ausstehendem lokalem Abschluss oder ausstehender Aufnahme- oder Sprachprüfungen mit Vorbehalt bestätigt wurde, werden die diplomatisch-konsularischen Vertretungen Ihnen dennoch ein Visum vom Typ “D” für das Studium der “Universitätseinschreibung” ausstellen. Gültigkeit und Vorteile des Visums Dieses Visum hat eine übliche Gültigkeitsdauer von 100 Tagen und ermöglicht es Ihnen: An den Aufnahmeprüfungen an der Universität oder an AFAM-Kursen (Hochschulausbildung in Kunst, Musik und Tanz) teilzunehmen. Mit der Einschreibung fortzufahren, ohne in Ihr Herkunftsland zurückkehren zu müssen, wenn Sie die Auswahltests bestehen.
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Studienvisum für die Zulassung zu Hochschulausbildungskursen in Italien Wenn die Zulassungsprüfungen oder Sprachprüfungen vor dem Abschluss des endgültigen Schulzeugnisses oder zu Zeiten abgelegt werden, die es nicht ermöglichen, die ordnungsgemäße Voranmeldung abzuschließen, müssen die Studenten ein kurzfristiges Einreisevisum (Uniformes Schengen-Visum) für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen beantragen.
Dieses Visum wird entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen des Studenten ausgestellt und überprüft das Bestehen der vorgesehenen Bedingungen und Anforderungen. Nationales Studienvisum für die Universitätseinschreibung Im Falle der Zulassung zum gewählten Kurs können Sie nach Ihrer Rückkehr in Ihr Herkunftsland das nationale Einreisevisum für das Studium der “Universitätseinschreibung” beantragen, das mehrfache Einreisen ermöglicht und eine Gültigkeit von 365 Tagen hat. Bedingungen für die Ausstellung des Studienvisums Das Studienvisum für die “Universitätseinschreibung” wird nur für die Einschreibung in einen Kurs erteilt. Die Ausstellung dieses Visums ist für Studenten, die sich für akademische Jahre nach dem Einschreibungsjahr einschreiben, nicht vorgesehen.
Krankenversicherung ist ein weiteres Erfordernis für das Erhalten des Studienvisums für Italien Ein wichtiger Bestandteil für den Erhalt des Studienvisums für Italien ist eine angemessene Krankenversicherungsdeckung für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte.
Diese Abdeckung ist obligatorisch (Art. 39 Abs. 3 T.U. n. 286/1998 und Richtlinie vom 01.03.2000 des Innenministeriums) und muss zum Zeitpunkt des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden.
Akzeptierte Arten von Versicherungsdeckung Die Studenten können zwischen folgenden Versicherungsformen wählen: Konsularische Erklärung: Ein konsularisches Dokument, das das Recht auf medizinische Versorgung gemäß einer Vereinbarung zwischen Italien und dem Herkunftsland des Studenten bestätigt.
Ausländische Versicherungspolice: Eine ausländische Versicherungspolice, die gültige Versicherungsleistungen in Italien vorsieht. Diese Police darf keine Einschränkungen oder Ausnahmen für die festgelegten Tarife für dringende Krankenhausaufenthalte für die gesamte Laufzeit haben. Nationale Versicherungspolice: Eine Police, die bei nationalen Versicherungsträgern oder -unternehmen abgeschlossen wurde.
Sie muss von einer Erklärung des Versicherers begleitet sein, die die Abwesenheit von Einschränkungen oder Ausnahmen für die festgelegten Tarife für dringende Krankenhausaufenthalte für die gesamte Deckungsdauer bestätigt. Nachweis der Versicherungsdeckung Beim Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vorgelegt werden: Die konsularische Erklärung, falls zutreffend. Die ausländische oder nationale Versicherungspolice sowie eine Erklärung, die die vollständige Abdeckung für dringende Krankenhausaufenthalte bestätigt.
Vorteile der Versicherungsdeckung Eine angemessene Versicherungsdeckung garantiert Ihnen: Sofortigen Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen im Notfall.
Sorgenfreien Aufenthalt in Italien, da eventuelle gesundheitliche Probleme ohne finanzielle Sorgen behandelt werden.
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